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NTIS 바로가기한양법학 v.24 no.3 2013년, pp.59 - 93
김유근 (한양대학교)
Trotz der Verbreiterung der Bedeutung und Rolle des Strafrechts im Bereich des Verbraucherschutzes stößt das traditionelle Strafrecht auf die Grenze. Dies ist vor allem bereits auf die Unzugänglichkeit der objektiven Zurechnung zurückzuführen. Der Kausalzusammenhang zwischen einem von einem Unternehmen hervorgerufenen Erfolg und einer Ursache lässt sich nämlich nicht ohne weiteres eindeutig feststellen und ein Erfolg kann nicht selten von der Vielzahl von anonymen unbestimmten einzelnen Handlungen, welche aber als solche nicht vollständiges Unrecht ausmachen können, verursacht werden. Dazu kommt hinzu, dass die automatisierte und organisierte Arbeitsteilung innherhalb eines Unternehmens auf der einen Seite dazu ermöglicht, effektiv durch die Verteilung des Risikos in der Geschäftsführung die Verantwortung an mehreren zu teilen und zuzuordnen, wodurch die Verantwortung einzelner aber auf der anderen Seite zerstreut und gegebenenfalls geringfügig wird oder sogar niemandem zugeordnet werden kann. So würde die einzelne Verantwortung und Schuld nicht einem hervorgerufenen Erfolg entsprechen.Die Verantwortung fur die Unzulanglichkeit der Individualzurechnung bei der Unternehmensstrafbarkeit wird aus dem besonders erhohten öffentlichen Zurechnungs- sowie Präventionsanspruch der Gesellschaft dem Kollektiv aufgeladen. Der Präventionserwartung durch die Unternehmensstrafbarkeit stehen aber die grundlegende Prinzipienorientierung des Strafrechts und die auf die strafrechtliche Unternehmenshaftung selbst ubergreifenden Zurechnungsprobleme gegenuber. Solange die strafrechtliche Unternehmenshaftung nicht an der Straftat vorbei gehen kann, setzen sich die Zurechnungsdefizite des herkömmlichen (Individual-)Strafrechts auch im Kollektivstrafrecht fort. Insofern ist die Unternehmensstrafbarkeit paradoxerweise doch auf die Präzisierung der Individualzurechnung angewiesen, die die Zurechnungsunsicherheit nicht beheben konnte und gerade deshalb mit dem Zugriff auf eine Kollektivzurechnung als verzichtbar angesehen wurde. Diese Probleme zeigen sich auch überall in den Modellen der Bestrafung juristischer Person. So muss man zunächst einmall die individuelle Zurechnungslehre des traditionellen Strafrechts präzisieren.
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