Hier handelt es sich um Platons politische Philosophie im Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, die er in drei Dialogen, Politeia, Politikos und Nomoi behandelt. Sie ist in zwei Stufen zu teilen: die Philosophenherrschaft als Staatsideal und die Gesetzesherrschaft als die zweit-beste Verfassung. Man kann...
Hier handelt es sich um Platons politische Philosophie im Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, die er in drei Dialogen, Politeia, Politikos und Nomoi behandelt. Sie ist in zwei Stufen zu teilen: die Philosophenherrschaft als Staatsideal und die Gesetzesherrschaft als die zweit-beste Verfassung. Man kann die letzte als die Entwicklung der ersten betrachten. Sie sind eher ein Kontinuum, das in der Seite der Feststellung seines Ideals und der der Anwendungsmoglichkeit in einer konkreten Situation besteht. In der Politeia beschildert Platon einen Idealstaat. Seine Lehre entwickelt sich uber die Phase des Politikos bis zur den Nomoi, in denen das Gesetz an der Stelle des Philosophen eintritt. In der Politeia interessiert Platon sich fur das Wesen der Gerechtigkeit und den Idealstaat, wo sie verwirklicht werden kann. Um es festzustellen, fuhrt er die Polis- und die Seelenlehre ein. Nach seiner Auffassung sind die Gerechtigkeit des Individuums und die des Staates nicht verschieden. Die drei Seelenteile, der vernunftige Teil, der mutige und der begehrende, entsprechen den drei Standen des Staates, dem regierende Stand, und dem ‘helfenden’ und dem produzierenden. Der herrschende Stand ist imstande, zu beurteilen, was fur den ganzen Staat best ist, und daher ihn best und gerecht zu fuhren. Darauf basierend ist die Gerechtigkeit als das das-Seine-tun jedes Standes zu definieren. Sie ruht auf der verschiedenen Naturanlage jedes Einzelnen. Nach der Auffassung Platons kann die Naturanlage sich nicht von sich selbst entwickeln, daher braucht sein Staat den Philosophenkonig, der die Idea der Gerechtigkeit und die des Guten erkennt und dessen Aufgabe darin besteht, den Staat gerecht und gut zu machen. Die Philosophenherrschaft bedeutet fur Platon eher die Herrschaft der reinen Vernunft als die einer Person mit der absoluten Macht. In diesem vollkommenen Staat ist das Gesetz keine hochste Instanz, weil es im Prinzip beharrlich und unflexibel und daher unfahig ist, sich je neuer Situation anzupassen. Viele Leute kritisieren die Philosophenherrschaft. Aber es ist zu bemerken, dass Platon den Idealstaat nicht fur realisierbar halt. Vielmehr versucht er ihn “im Himmel ... als Muster(Paradeigma)” hinzustellen und wunscht sich immer dort anzusiedeln; die Philosophenherrschaft wird nicht als ein zu verwirklichendes Projekt, sondern als ein transzendetes Idealbild vorgelegt, dem jeder reale Staat, wenn er moglichst gut sein will, als Musterbild folgen soll. Eine zweite Stufe der platonischen politischen Philosophie kann man im Politikos und in den Nomoi finden. Wahrend man die ersten Stufe in der Politeia als ein Aufstieg zur bloßen Kalipolis(‘schonem’ Staat) charakterisieren kann, ist die zweite als ein Abstieg zur Realisierung in der konkreten Welt zu bezeichnen. Der Politikos ist eine Uberbrucke zu den Nomoi, die ein Gesetzesstaat beschildern. Im Politikos wird der Politiker als Wissender definiert, der dem Philosophenkonig in der Politeia entstpricht, mit seinem Wissen die Naturanlage der Leute entwickelt und harmonisiert und sie und die ganze Polis gerecht macht. Im Gegensatz zur Politeia konfrontiert Platon hier mit der Schwierigkeit der Verwirklichung des wahren Philosophen. Wegen dieser Schwierigkeit wird der konigkliche Herrscher gefordert, vernunftmaßige geschriebene Gesetze abzufassen. Obwohl sie wegen ihrer Beharrlichkeit und Unflexibelitat nicht so tauglich wie der Philosophenherrscher sind, bildet die Gesetzespolis ein zweit-bestes Musterbild bei der Unmoglichkeit seiner Verwirklichung. In der Politeia kritisiert Thrasymachos nuchtern das Gesetz als Vorteil der herrschenden Klasse; dem Gesetz zu folgen, bedeute fur den Geherrschten bloß Nachteil. Um das Gesetzes als Norm zu rechtfertigen, versuchen die Nomoi seine gottliche Herkunft nachzuweisen. Und noch weiter muß es die ‘nachtliche Versammlung’ je nach Situation variieren, um seine Unflexibelitat zu uberwinden.
Hier handelt es sich um Platons politische Philosophie im Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, die er in drei Dialogen, Politeia, Politikos und Nomoi behandelt. Sie ist in zwei Stufen zu teilen: die Philosophenherrschaft als Staatsideal und die Gesetzesherrschaft als die zweit-beste Verfassung. Man kann die letzte als die Entwicklung der ersten betrachten. Sie sind eher ein Kontinuum, das in der Seite der Feststellung seines Ideals und der der Anwendungsmoglichkeit in einer konkreten Situation besteht. In der Politeia beschildert Platon einen Idealstaat. Seine Lehre entwickelt sich uber die Phase des Politikos bis zur den Nomoi, in denen das Gesetz an der Stelle des Philosophen eintritt. In der Politeia interessiert Platon sich fur das Wesen der Gerechtigkeit und den Idealstaat, wo sie verwirklicht werden kann. Um es festzustellen, fuhrt er die Polis- und die Seelenlehre ein. Nach seiner Auffassung sind die Gerechtigkeit des Individuums und die des Staates nicht verschieden. Die drei Seelenteile, der vernunftige Teil, der mutige und der begehrende, entsprechen den drei Standen des Staates, dem regierende Stand, und dem ‘helfenden’ und dem produzierenden. Der herrschende Stand ist imstande, zu beurteilen, was fur den ganzen Staat best ist, und daher ihn best und gerecht zu fuhren. Darauf basierend ist die Gerechtigkeit als das das-Seine-tun jedes Standes zu definieren. Sie ruht auf der verschiedenen Naturanlage jedes Einzelnen. Nach der Auffassung Platons kann die Naturanlage sich nicht von sich selbst entwickeln, daher braucht sein Staat den Philosophenkonig, der die Idea der Gerechtigkeit und die des Guten erkennt und dessen Aufgabe darin besteht, den Staat gerecht und gut zu machen. Die Philosophenherrschaft bedeutet fur Platon eher die Herrschaft der reinen Vernunft als die einer Person mit der absoluten Macht. In diesem vollkommenen Staat ist das Gesetz keine hochste Instanz, weil es im Prinzip beharrlich und unflexibel und daher unfahig ist, sich je neuer Situation anzupassen. Viele Leute kritisieren die Philosophenherrschaft. Aber es ist zu bemerken, dass Platon den Idealstaat nicht fur realisierbar halt. Vielmehr versucht er ihn “im Himmel ... als Muster(Paradeigma)” hinzustellen und wunscht sich immer dort anzusiedeln; die Philosophenherrschaft wird nicht als ein zu verwirklichendes Projekt, sondern als ein transzendetes Idealbild vorgelegt, dem jeder reale Staat, wenn er moglichst gut sein will, als Musterbild folgen soll. Eine zweite Stufe der platonischen politischen Philosophie kann man im Politikos und in den Nomoi finden. Wahrend man die ersten Stufe in der Politeia als ein Aufstieg zur bloßen Kalipolis(‘schonem’ Staat) charakterisieren kann, ist die zweite als ein Abstieg zur Realisierung in der konkreten Welt zu bezeichnen. Der Politikos ist eine Uberbrucke zu den Nomoi, die ein Gesetzesstaat beschildern. Im Politikos wird der Politiker als Wissender definiert, der dem Philosophenkonig in der Politeia entstpricht, mit seinem Wissen die Naturanlage der Leute entwickelt und harmonisiert und sie und die ganze Polis gerecht macht. Im Gegensatz zur Politeia konfrontiert Platon hier mit der Schwierigkeit der Verwirklichung des wahren Philosophen. Wegen dieser Schwierigkeit wird der konigkliche Herrscher gefordert, vernunftmaßige geschriebene Gesetze abzufassen. Obwohl sie wegen ihrer Beharrlichkeit und Unflexibelitat nicht so tauglich wie der Philosophenherrscher sind, bildet die Gesetzespolis ein zweit-bestes Musterbild bei der Unmoglichkeit seiner Verwirklichung. In der Politeia kritisiert Thrasymachos nuchtern das Gesetz als Vorteil der herrschenden Klasse; dem Gesetz zu folgen, bedeute fur den Geherrschten bloß Nachteil. Um das Gesetzes als Norm zu rechtfertigen, versuchen die Nomoi seine gottliche Herkunft nachzuweisen. Und noch weiter muß es die ‘nachtliche Versammlung’ je nach Situation variieren, um seine Unflexibelitat zu uberwinden.
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